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24 - Hinzuziehung eines zweiten Heilpraktikers
Sofern es vom Kranken oder dessen Angehörigen gewünscht
wird, oder wenn der behandelnde Heilpraktiker unter Zustimmung des Kranken
oder der Angehörigen es befürwortet, können weitere Heilpraktiker
zur gemeinsamen Behandlung einbezogen werden.
Wird
ein weiterer Heilpraktiker einbezogen, so darf er nur die Untersuchung
durchführen. Er darf nicht die weitere Behandlung vornehmen, es sei
denn, der Patient selbst, seine Angehörigen oder der bisher behandelnde
Heilpraktiker im Einvernehmen mit dem Patienten wünschen weiterhin
seine Tätigkeit.
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