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22 - Prüfungen
Eine Prüfung
kann im Interesse des Standes vom Verband als notwendig erachtet werden,
wenn aufgrund von Tatsachen erhebliche Zweifel am Wissen und an der Befähigung
eines Heilpraktikers mit Gefahren für den Patienten entstehen. Wird
einem Prüfungsverlangen nicht entsprochen, berechtigt dies den Verband
zu satzungsgemäßen Maßnahmen.
Die Bestätigung
als Mitglied eines Verbandes kann von einer kollegialen Prüfung abhängig
gemacht werden.
Über
jede Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Mitgliedern
der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist.
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