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20 - Berufsinsignien
Der Heilpraktiker
erhält von seiner Standesorganisation einen Berufsausweis und einen
Mitgliederstempel. Beide bleiben Eigentum des ausgebenden Verbandes und
müssen bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgegeben werden.
Unberechtigter Besitz und Gebrauch werden gerichtlich verfolgt. Die Berufsinsignien
werden nur an Heilpraktiker ausgegeben.
Der Berufsausweis
dient dazu, sich bei Behörden und in erforderlichen Situationen als
Heilpraktiker ausweisen zu können.
Ausweis und
Stempel müssen die Mitgliedsnummer und den Namen des Verbandes (Berufsorganisation)
enthalten. Weitere evtl. Vorschriften über Ausgabe usw. sind in den
Verbandsstatuten zu regeln.
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