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13 - Besondere Bezeichnungen
Der Heilpraktiker verzichtet auf die Bezeichnung "Spezialist"
sowie auf andere Zusatzbezeichnungen, die ihn gegenüber seinen Standeskollegen
hervorheben. Er darf neben der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"
keine Bezeichnungen wie z. B. "Akupunkteur", "Chiropraktiker",
"Homöopath", "Psychologe", "Psychotherapeut"
u. a. führen, die durch diese Koppelung den Eindruck einer ebenfalls
gesetzlich und/oder behördlich genehmigten Berufsausübung bzw.
Berufsbezeichnung wie der des Heilpraktikers erwecken.
Akademische
Grade dürfen nur in Verbindung mit der Fakultätsbezeichnung
verwendet werden. Ausländische akademische Grade, Titel und Bezeichnungen
wie Professor, dürfen nur geführt werden, wenn das zuständige
Ministerium eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Sie sind so zu
führen, daß ihre ausländische Herkunft erkennbar ist.
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