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9 - Praxisschilder
Der Heilpraktiker hat auf seinem Praxisschild seinen Namen
und die Berufsbezeichnung Heilpraktiker anzugeben. Eventuelle weitere
Angaben sollten sich auf Sprechzeiten, Fernsprechnummer, Stockwerk, Privatadresse,
eine Bezeichnung wie "Naturheilpraxis" und bis zu höchstens
drei Verfahren, für die der Heilpraktiker über die besonderen
Qualifikationen verfügt, beschränken. Die Angaben der Verfahren
sollte bei allen Verwendungsmöglichkeiten identisch sein.
Das
Praxisschild ist in unaufdringlicher Form zu gestalten. Die Größe
sollte sich den örtlichen Gepflogenheiten (etwa 35 × 50 cm)
anpassen. Je nach örtlicher Gegebenheit können zwei Praxisschilder
erforderlich werden. Beim Wechsel der Praxisstätte ist vorübergehend
das Belassen eines Hinweisschildes an der früheren Praxis möglich.
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