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1 - Berufsgrundsätze
Der Heilpraktiker dient der Gesundheit des einzelnen Menschen
und des ganzen Volkes. Er erfüllt seine Aufgabe nach bestem Gewissen
sowie nach dem Erfahrungen der heilkundlichen Überlieferungen und
dem jeweiligen Erkenntnisstand der Heilkunde. Der Heilpraktiker hat den
hohen ethischen Anforderungen seines freien Heilberufs zu dienen und alles
zu vermeiden, was dem Ansehen seines Berufsstandes schadet.
Der Heilpraktiker
übt einen freien Beruf aus. Er behandelt seine Patienten eigenverantwortlich.
Er muß in seiner Eigenverantwortlichkeit stets für den Patienten
erkennbar sein.
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